Ihre Zustimmung ist gefragt!

Ihre Zustimmung ist gefragt!

 

Regeln und Bedingungen sind die Grundlage für fast alle Geschäfte. Und manchmal ändern sich Bedingungen und auch der Rahmen, in dem sich diese bewegen. Ein Urteil des BGH vom 27. April 2021 stellte fest, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (Az. XI ZR 26/20).

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass wir als Sparkasse verpflichtet sind, die AGB mit ausdrücklicher Zustimmung unserer Kunden neu zu vereinbaren. Die bisherige Verfahrensweise, bei der wir Sie über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen (Schweigen als Zustimmung) wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt.

Alle betroffenen Kunden wurden per Post bzw. direkt über das Onlinebanking informiert und um Zustimmung gebeten. Das Erteilen der Zustimmung geht schnell und unkompliziert ebenfalls online durch Scannen eines QR-Codes mit dem Smartphone, per Anruf in unserer Direkt-Filiale oder direkt am Schalter in einer unserer Filialen.

Sollten Kunden die Zustimmung noch nicht erteilt haben, bleibt noch Zeit bis zum 15. März dies nachzuholen. Dabei sollte bedacht werden, dass die Zustimmung Grundlage der Geschäftsbeziehung und somit unabdingbar ist.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie online unter http://www.sparkasse-mittelsachsen.de/neue-bedingungen bzw. unter der Sonder-Rufnummer 03731 25-2222 (Montag – Freitag von 08:00 – 19:00 Uhr).