VL-Sparen mit Deka Investmentfonds

VL-Sparen mit Deka Investmentfonds

 

Entspannt ein Vermögen aufbauen? Nutzen Sie dafür die Superkräfte Arbeitgeber-Zuschuss und staatliche Förderung, die Ihnen in vielen Fällen zur Seite stehen. Beim VL-Sparen mit Deka Investmentfonds sind Sie jedenfalls immer gut beraten.

 

Beraten lassen und 25-Euro-Wunschgutschein sichern*

Lassen Sie sich im Aktionszeitraum vom 1. Juni bis zum 30. September 2024 persönlich in Ihrer Sparkassen-Filiale zum Thema Vermögens­wirksame Leistungen beraten. Ihre Initiative belohnen wir mit einem Wunsch­gutschein im Wert von 25 Euro.*

 

Besondere Merkmale

  • Arbeitgeber-Zuschuss
    Häufig beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an Ihrem Vermögens­aufbau, indem er Vermögens­wirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt bis zu 480 Euro im Jahr.
  • Staatliche Förderung1
    Wenn Sie zulage­berechtigt sind, unterstützt Sie der Staat beim VL-Sparen zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Spar­zulage von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80 Euro jährlich).
  • Regelmäßig investieren
    Lassen Sie das eingezahlte Geld für sich arbeiten und nutzen Sie mit ausge­wählten Deka Investment­fonds die lang­fristigen Perspektiven der inter­nationalen Kapital­märkte.
  • Nachhaltige Anlageaspekte berück­sichtigen
    Durch die Anlage Ihrer VL in einem Fonds mit Nachhaltig­keitsmerk­malen können Sie bevorzugt in Unter­nehmen investieren, die nach­haltigeres Wirtschaften anstreben.

 

Gut zu wissen: Ab 2024 können noch mehr Menschen die staatliche Förderung erhalten. Denn die Einkommens­grenzen wurden verdoppelt.

 

Vereinbaren Sie jetzt gleich online einen Termin und sichern Sie Ihre Prämie!

 

 

* Bedingung für die Vergabe der Kunden-Prämie ist die Teilnahme an einem Beratungs­termin zum Thema „VL“ in einer teilnehmenden Sparkasse im Aktionszeitraum. Die Prämie kann nur an eine Person vergeben werden und kann nur einmal – während der Beratung in der Sparkasse – vergeben werden. Die vorzeitige Beendigung des Aktions­zeitraumes ist jederzeit möglich. Die Prämie wird vergeben solange der Vorrat reicht und ist nicht steuerpflichtig, wenn die sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG insgesamt weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen.

¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Mit dem Anklicken willigen Sie in die Plugin-Nutzung gemäß unserer Nutzungsbedingungen ein.