Kurz erklärt: Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB).

Kurz erklärt: Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB).

Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) regelt, dass Kinder ab 7 Jahren eigenständig mit ihrem Taschengeld einkaufen dürfen – ohne vorher die Eltern zu fragen. Denn Taschengeld soll Kindern dabei helfen, selbstständig zu werden. Weitere Infos zum Thema gibt es beim Beratungsdienst „Geld und Haushalt“ der Sparkassen online hier.

Mit einem eigenen Taschengeldkonto können Kinder und Jugendliche frühzeitig den Umgang mit dem eigenen Geld trainieren. Mit „MeinGiro“ und „MeinGiro Aktiv“ haben wir dafür die passenden Angebote. Produktdetails und Online-Antrag: hier entlang.

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Sparkasse Mittelsachsen begrüßt ihre Banker von morgen.

  Für neun junge Menschen beginnt in diesen Tagen ein neuer Lebensabschnitt. Sie starten im September 2024 bei der Sparkasse Mittelsachsen mit einer Ausbildung bzw. einem Dualen Studium ins Berufsleben. Der Vorstand der Sparkasse begrüßte sie am 27. August 2024 in der Hauptfiliale in Freiberg. Die frischgebackenen Schulabsolventen werden in…

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