Kurz erklärt: Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB).

Kurz erklärt: Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB).

Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) regelt, dass Kinder ab 7 Jahren eigenständig mit ihrem Taschengeld einkaufen dürfen – ohne vorher die Eltern zu fragen. Denn Taschengeld soll Kindern dabei helfen, selbstständig zu werden. Weitere Infos zum Thema gibt es beim Beratungsdienst „Geld und Haushalt“ der Sparkassen online hier.

Mit einem eigenen Taschengeldkonto können Kinder und Jugendliche frühzeitig den Umgang mit dem eigenen Geld trainieren. Mit „MeinGiro“ und „MeinGiro Aktiv“ haben wir dafür die passenden Angebote. Produktdetails und Online-Antrag: hier entlang.

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