Sparkassen-Schulservice Januar – Taschengeldparagraph
Jein. Unter Siebenjährige sind nicht geschäftsfähig und dürfen gar keine Verträge eingehen. Wenn aber Jugendliche ihr Taschengeld zum Beispiel fürs Kino oder ein Eis ausgeben, dann sind diese Verträge laut § 110 BGB („Taschengeldparagraph“) wirksam. Aber nur, wenn der oder die Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit von den Eltern zur freien Verfügung oder zu dem Zweck gestellten Geld und in bar bezahlen.
Es fängt mit finanzieller Bildung an. Die werbefreien Unterrichtsmaterialien des Sparkassen-Schulservice helfen dabei, das A und O beim Umgang mit Geld zu verstehen. Probiert die kostenlosen Materialien von der Grundschule bis zum Schulabschluss aus und stärkt das Wissen eurer Klassen – z. B. mit den Grundschulmaterialien zu Einnahmen und Ausgaben: s.de/2s0y
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