15.000 Euro für Vereinsprojekte: Jetzt bewerben!
Die Sparkassen-Stiftungen Mittelsachsen fördern ehrenamtliche Arbeit in mittelsächsischen Vereinen und unterstützen bürgerliches Engagement mit eigenen Angeboten oder direkten Zuwendungen an die gemeinnützigen Organisationen. Digitalisierung, Spielplätze, Vereinskleidung, Baumpflanzaktionen, soziale Projekte – die Stiftungen haben seit ihrer Gründung zahlreiche Schwerpunkte gesetzt und umfangreich geholfen. Die 5 Sparkassen-Stiftungen stellen im 1. Halbjahr 2025 insgesamt 15.000 Euro bereit. Vereine können bis 28. Februar 2025 einen Antrag stellen, um von dieser Unterstützung zu profitieren.
Gefördert werden innovative Projekte und neue Aktivitäten innerhalb mittelsächsischer Vereine, durch welche die Gemeinschaft im Ehrenamt gefördert wird und die langfristig wirken. Die maximale Unterstützung pro Verein beträgt 1.000 Euro.
Antragsverfahren
Die Sparkassen-Stiftungen fördern ausgewählte Schwerpunkte. Die Antragsteller müssen einen dieser gemeinnützigen Zwecke erfüllen:
Förderung | des Sports |
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege | des Tierschutzes |
der Jugendhilfe | von Wissenschaft und Forschung |
von Kunst und Kultur | des Wohlfahrtswesens |
des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umweltschutzes |
Als gemeinnützig anerkannte Organisationen mit Sitz in den früheren Landkreisen Freiberg und Mittweida können einfach den Online-Antrag bis 28.02.2025 einreichen. Das geförderte Projekt muss bis 30.11.2025 umgesetzt und abgerechnet werden.
Hier geht’s zum Antrag.
Beispiele für mögliche Förderungen:
Neue Sport- & Spielgeräte, Vereinskleidung, Maßnahmen zum Tierschutz, Instrumente & Noten, Hochbeete & Pflanzen, Digitalisierung zur Erleichterung der Vereinsarbeit, Drucksachen zur Mitgliedergewinnung I Hinweis: Eine rückwirkende Förderung von bereits durchgeführten Projekten ist ausgeschlossen.
Nach Ende der Antragsfrist entscheidet der Vorstand der Sparkassen-Stiftungen über die Bewilligung sowie über die individuelle Förderhöhe. Eine kurze Zusammenfassung/Fotodokumentationen des Antragsteller nach Abschluss des Vorhabens rundet die Förderung ab.
Das Förderbudget ist limitiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wir freuen uns auf Ihre und eure Bewerbungen.